Regeln an unseren Gewässern

Vor Beginn des Fischens an unseren Weihern ist immer die Infotafel zu beachten! Kurzfristige Sperrungen wegen Zwischenbesatz sind immer möglich!

Hinweise über aktuelle Sperrungen findet Ihr hier!

Ausnahme ist die Wertach!


Die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße findet Ihr hier (Schonzeiten und Schonmaße Bayern), 

darüber hinaus gelten bei uns auch eigene Schonzeiten und Schonmaße (Schonzeiten und Schonmaße 2023 Fischereiverein Königsbrunn)

Der Umgangston an unseren Gewässern sollte immer respektvoll miteinander sein!

Den Kontrollorganen und den Fischereiaufsehern des Vereins müssen der Fischereischein, Fischereierlaubnisschein und der erzielte Fang auf Verlangen vorgezeigt werden. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Vorstandsmitglieder des Vereins sind kontrollberechtigt

Alle Gewässer des Vereins sind für den Zeitraum vom 01.01. bis Ende Februar gesperrt, Ausnahme ist der Hintersee

Ab 01. März dürfen alle Weiher wieder befischt werden

Fangbeschränkung bis zum 30.03. Karpfen, Schleie, Salmoniden, Weißfische (ab 15 cm) einer am Tag maximal 3 in der Woche. Ab dem 01.04. 3 am Tag maximal 8 in der Woche Köderfische maximal 10 am Tag

Das ganze Jahr über Zander oder Hecht einer am Tag maximal 3 in der Woche

Für den Bereich Kringweiher, Petriweiher und Hermannweiher ist das Fischen nur mit 1 Angelrute erlaubt

Am Hintersee darf mit 2 Angelruten gefischt werden

Nur ein Vorfach pro Angel! Keine Hegene!

Das Fangblatt für Jahres- und Tageskarten ist zu führen!
Die Inhaber von Jahreskarten müssen vor Fischbeginn das Datum des heutigen Tages ins Fangblatt eintragen. Nach Nach Versorgung des Fisches muss dieser unmittelbar eingetragen werden! Die gilt für Jahres- (Fangblatt)bzw. auch Tageskarten. Gefangene Fische müssen nach Aufforderung auch vorgezeigt werden können.

Alle Jahreskarteninhaber müssen das Fangblatt bis zur Ausgabe der neuen Jahreskarte abgegeben haben.
Ohne Abgabe des Fangblattes vom Vorjahr erfolgt keine Ausgabe der neuen Jahreskarte
Nur auf Raubfische ist das Bootsfischen vom 01.05. bis 30.11. ist Bootsfischen am Hintersee erlaubt. Kein Schleppfischen!

Nach dem Ende einer Veranstaltung bleiben die Weiher den Rest des Tages gesperrt
Während einer Veranstaltung dürfen nur die Veranstaltungsgewässer befischt werden Ausnahmen: Vorstandsfischen und Jugendfischen hier werden nur die genutzten Weiher gesperrt

Das sogenannte „Gruppenfischen“ wo alle der Gruppe weiterfischen bis alle Karten voll sind ist verboten
Jeder hat eine eigene Karte, wenn diese dann voll ist muss das Fischen eingestellt bzw. eine neue Karte erworben werden

Vom 01.04. bis 15.10. ist das Nachtfischen erlaubt;
vom 16.10. bis 31.03. ist das Fischen 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang erlaubt

Fangbeschränkungen, Schonzeiten und Schonmaße sind zwingend einzuhalten!

Das Anfüttern ist nur in geringen Mengen während des Fischens erlaubt (eine Handvoll)
Das Eimerweise Anfüttern auch über einen längeren Zeitraum ist verboten und schadet der Wasserqualität

Ab dem 15.10. beginnen die Besatzmaßnahmen für das Folgejahr daher sind Karpfen, Schleien, Zander und Hecht nach dem Besatz gesperrt, Aushang beachten

Störe und Koi-Karpfen in unseren Vereins-Gewässern sind ganzjährig geschützt diese müssen Vorsichtig im Wasser ausgehängt werden! Koi-Karpfen aus dem Kringweiher bitte in das Lehrbecken zurücksetzen

Fischen mit Futterboot, Sonar, Kamera etc. nur noch am Hintersee erlaubt. Am Kringweiher, Hermannweiher und Petriweiher ist das strengstens verboten

An unserer Wertachstrecke ist das Zurücksetzen folgender massiger Fische außerhalb der  Schonzeit erlaubt. Diese Maßnahme ist für den Bestandsaufbau nötig. Es handelt sich um folgende Fischarten: Äsche, Huchen, Barbe und Nase

Spinnen, Wobbler etc. ist bei Veranstaltungen verboten genauso wie im Zeitraum 15.10. Vorjahr bis 30.04. des darauf folgenden Jahres. Ausnahme ist der Hintersee hier kann vom 01.01. bis 15.02. noch Spinngefischt werden

Ein Verstoß gegen diese Regeln kann folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bußgeld
- Entzug des Fischereierlaubnisscheines
- Verweigerung der Neuausstellung eines Fischereierlaubnisscheines
- Vereinsausschluss

Achtung: Wegen der erhöhten Rate an "Schwarzfischern" sehen wir uns leider gezwungen die Weiher, besonders bei den Zwischenbesätzen, per Video zu überwachen, um hier Schaden vom Verein fern zu halten und unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben auch "alle" Fische, die wir gesetzt haben, zu fangen! Wir bitten um euer Verständnis!